eine verurteilung setzt einen zu beurteilenden sachverhalt voraus, an welchem es vorliegend mangelt, da die behauptung "schuldige frauen" einer beurteilung nicht zugänglich ist, da diese ein axiom ist, also aus sich selbst heraus den beweis für die richtigkeit der aussage erbringt. mithin ist es also schon begriffnotwendig ausgeschlossen, ein axiom zu beurteilen, also im vorliegenden fall eine vorverurteilung anzunehmen, da die logik es nicht zulässt, eine andere als die dem wort selbst innewohnende bedeutung zuzumessen, was ja für eine beurteilung gegeben sein müsste. daher liegt keine vorverurteilung, sondern lediglich die kundgabe eines feststehenden ergebnisses vor.
aber dessen ungeachtet:
strafe
09.06.2008 - 16:46 Uhr
Dolg
alle achtung haga...
09.06.2008 - 16:46 Uhr
nettesbiest
Strafvollzugsanstalt
Sag mal muss ich die Bemerkung mit der richterlichen Robe jetzt ernstnehmen die hier letztlich jemand gemacht hat? das was du da schreibst klingt ernsthaft nach Rechtsverdreher-
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